Gegenüber netzpolitik.org sagt Tuchtfeld: „Das Bundeskriminalamt selbst hat deutlich gemacht, dass bereits die aktuelle freiwillige Speicherung der IP-Adressen für sieben Tage genügt, um rund drei Viertel aller Fälle aufzuklären.“
Warum nicht gleich für immer. Eventuell gibt es ja in der Zukunft eine Technologie mit der man Leute auch Post mortem noch für ihre “vergehen” Belangen und bestrafen kann.
Warum nicht gleich 3 Jahre Speicherfrist? Oder 5? Ja, vielleicht sogar 10?!
Ich verweise mal auf diesen Artikel indem es heißt:
Warum nicht gleich für immer. Eventuell gibt es ja in der Zukunft eine Technologie mit der man Leute auch Post mortem noch für ihre “vergehen” Belangen und bestrafen kann.