Bisschen merkwürdig schon. Der Parkplatz selber ist ja noch offen, man könnte sich also soweit ich das sehe auch einfach neben die Toilette stellen.
Die nun geschlossene Toilette auf dem Rastplatz Bukkekjerka hat verspiegelte Außenwände, und wer sich auf dem Örtchen befindet, kann hinaussehen, ohne selbst gesehen zu werden.
Neben der Toilette wirst du gesehen.
Hm mag sein, auch wenn ich jetzt einfach bezweifle dass da wer regelmäßig aufpasst.
Als Lösung vielleicht erstmal Milchglasfolie an die Toilettenwände?
Damit würde man aber das Werk des Architekten verändern und bräuchte dazu seine Einwilligung.
Bräuchte man die wirklich? Ich hab von sowas bis jetzt nur mitbekommen, wenn das Gebäude noch nicht gebaut oder sich im Bau befindet, nie bei nachträglichen Änderungen
Ohohoho, aber sowas von ja. Wenn da nicht ganz vernünftige Verträge geschlossen werden, was z.B. bei öffentlichen Gebäuden häufig nicht der Fall ist, werden da teils absolut sinnvolle nachträgliche Veränderungen blockiert, weil es nicht dem Architekten selbst schon eingefallen ist.
Teilweise sogar im Außenbereich um die Gebäude drumherum. Selber so erlebt bei einer Behörde: da durften nur ganz spezielle teure Sitzbänke für die Belegschaft gebaut werden. Und die waren dann zu teuer um mehr zu bauen, also gab es glaube ich 4 Bänke für 400 Leute in der Mittagspause. … Habe ich schon erwähnt, dass die alle voll in der Sonne sind und mit Blick auf das scheiß Gebäude anstatt auf das schöne grüne Wäldchen genau hinter den Bänken? … Nein ich ich will den Architekten mittlerweile nicht mehr verprügeln, ich bin darüber hinaus, danke der Nachfrage.
Wobei ich solche Geschichten immer mit Vorsicht genießen würde. Da wird auch gern mal eine dritte Partei als Sündenbock hergenommen. Auch gern verwendet: wegen UmWeLtScHuTz hat Projekt XY so viel länger gedauert und so viel mehr gekostet und deswegen konnte man ja auch Wunsch Z nicht umsetzen. Das es auch vorher schon nicht ins Budget gepasst hätte, die ausführende Firma geschlampt hat oder die Ausschreibung massiv fehlerhaft war kann man dann schön auf die Fledermäuse oder wen auch immer schieben.
Also nicht, dass ich dir nicht glaube, aber solche Geschichten haben meistens mehr Aspekte als am Stammtisch erzählt wird.
Absolut richtig, aber ich habe leider schon öfter solche Geschichten gehört, auch durch Bekannte in dem Bereich, die definitiv bestätigen konnten, dass durch Architekten blockiert wurde.
Es gilt wie so oft in der Juristerei: Es kommt drauf an…
Grundsätzlich darf der Eigentümer eines urheberrechtlich geschützten Werkes dieses ändern, wenn er hierzu durch einen Vertrag berechtigt ist.
Fehlt eine Vereinbarung, darf der Eigentümer nicht ohne weiteres das Objekt verändern oder gar entstellen. Bei einem derartigen Konflikt zwischen dem Erhaltungsinteresse des Architekten und dem Interesse des Bauherrn auf Änderung des Bauwerks ist jeweils eine anhand des Einzelfalls gebotene Interessenabwägung erforderlich. Dienen die Maßnahmen etwa der Instandhaltung des Gebäudes oder überwiegen berechtigte Ansprüche des Eigentümers, muss der Urheber auch eine mögliche Entstellung hinnehmen. Dies kann zutreffen, wenn etwa bauliche Mängel zu beseitigen, bauordnungsrechtliche Auflagen zu erfüllen oder die bestimmungsgemäße Funktion zu erhalten sind.
https://www.byak.de/data/Publikationen/Urheberrecht-10-Fragen-10-Antworten_2019.pdf






