Wer das Existenzrecht Israels leugnet, soll bestraft werden können. Die hessische Landesregierung will einen solchen Gesetzentwurf dem Bundesrat vorlegen. Kritik an Israel soll weiter möglich bleiben.
Wenn die Diskussion ausartet, behalte ich mir vor, den Post zu löschen.
Welche Parolen genau künftig strafbar sind, müssen Gerichte entscheiden. Eindeutig geregelt ist das im Gesetz nicht. “Die Parole ‘From the River to the Sea’ muss man generell immer in den Zusammenhang stellen”, findet Justizminister Heinz. Die Parole wird häufig auf Pro-Palästina-Demonstrationen gerufen und gilt als umstritten.
Es gebe aber eindeutige Beispiele, so Heinz. Zum Beispiel wenn die Israel-Flagge ausgekreuzt werde oder in der Mülltonne lande.
Die eindeutigen Beispiele finde ich persönlich absolut nicht eindeutig.
Zum glück ist “Fick Israel” nur Kritik und keine Absprache vom Existenzrecht.
Na hoffentlich legt das Gericht das auch so aus.
Die eindeutigen Beispiele finde ich persönlich absolut nicht eindeutig.
Also wenn ich als Dortmund-Fan eine Bayern München-Flagge in den Müll werfe, leugne ich das Existenzrecht des FC Bayern München?
Weiß ich nicht, muss man erst in den Zusammenhang stellen ob du dabei die Dortmund-Hymne gesungen hast.