Die Bundesregierung nimmt einen dritten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Internet-Zugangs-Anbieter sollen IP-Adressen aller Nutzer speichern - anlasslos und massenhaft. Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger müssen auf Anordnung ebenfalls Daten speichern und herausgeben.
BGH sagt nein!
Sicher, dass es der BGH und nicht das BVerVG (ist das die richtige Abkürzung? Ich habe doch auch keine Ahnung) ist?
Eher BVerfG?
Ja, ich glabe du hast recht!