§ 823 I Var.4 BGB sowie § 823 II BGB i.V.m. verschiedensten Schutznormen bspw. § 9 DGUV.
So viel Präzision beim zitieren von Gesetzen muss schon sein, besonders bei §§ wie § 823 BGB der in Absatz bereits 5 geschriebene Varianten (in sonstige verstecken sich nochmal einige ungeschriebene) und mit Absatz in Verbindung mit Schutzgesetzen unbeschränkt viele Möglichkeiten der Schadenersatzansprüche enthält.
So wird das sonst nichts mit dem Jura-Studium.
§ 823 I Var.4 BGB sowie § 823 II BGB i.V.m. verschiedensten Schutznormen bspw. § 9 DGUV.
So viel Präzision beim zitieren von Gesetzen muss schon sein, besonders bei §§ wie § 823 BGB der in Absatz bereits 5 geschriebene Varianten (in sonstige verstecken sich nochmal einige ungeschriebene) und mit Absatz in Verbindung mit Schutzgesetzen unbeschränkt viele Möglichkeiten der Schadenersatzansprüche enthält. So wird das sonst nichts mit dem Jura-Studium.
Ich studiere kein Jura und bin da auch froh drüber.
Weise Entscheidung, ich würde es auch niemandem raten.
Zählt das als Rechtsberatung?
Kommt Zeit kommt Rad. Oder so