Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte kirchlicher Arbeitgeber gestärkt. Sie dürfen bei Stellenbesetzungen eine Kirchenmitgliedschaft von Bewerbern verlangen. Zuvor hatten EuGH und Bundesarbeitsgericht anders entschieden.
Warum legen diese Kasper vom Bundesverfassungsgericht das individuelle Grundrecht auf Religionsfreiheit eigentlich regelmäßig so aus, dass es religiösen Organisationen mit kostenpflichtiger Mitgliedschaft erlaubt, individuellen Einzelpersonen vorzuschreiben, welche Religion sie kostenpflichtig auszuüben haben?
Es gibt halt tatsächlich in einer kirchlichen Organisation Stellen, die nur von Personen der jeweiligen Konfession abgedeckt werden können. Allerdings muss das jetzt eben auch pro Stelle begründet sein. Ich als Konfessionsloser habe auf einer Stelle als Pfarrer oder sonstigem religiösen Kram einfach nichts zu suchen; das macht mich aber für eine Stelle in der Diakonie in der Personalbearbeitung nicht ungeeignet.
Es verhält sich mit anderen Stellen ähnlich: hier kann ein Arbeitgeber ja auch fordern, dass der Bewerber Qualifikationen mitbringt, die er selber bezahlt hat. Alternativ könnte er seinen Beschäftigten die Kirchensteuer erlassen und das Gehalt entsprechend anpassen.
Dazu muss er halt auch glaubhaft sein, und das wird als nicht-Angehöriger der Religion auf gewissen Stellen schwierig.
Mir gibt der Laden auch nix, aber ich denke, die Einschränkung, dass für bestimmte Stellen die begründete Anforderung rein darf, ergibt Sinn. Der Prozess der Frau wäre ja dann gleich ausgegangen. Und wenn kirchliche Arbeitgeber die Voraussetzung auch bei nicht-notwendigen Stellen reinschreiben, machen sie sich ja auch angreifbar.
Warum legen diese Kasper vom Bundesverfassungsgericht das individuelle Grundrecht auf Religionsfreiheit eigentlich regelmäßig so aus, dass es religiösen Organisationen mit kostenpflichtiger Mitgliedschaft erlaubt, individuellen Einzelpersonen vorzuschreiben, welche Religion sie kostenpflichtig auszuüben haben?
Es gibt halt tatsächlich in einer kirchlichen Organisation Stellen, die nur von Personen der jeweiligen Konfession abgedeckt werden können. Allerdings muss das jetzt eben auch pro Stelle begründet sein. Ich als Konfessionsloser habe auf einer Stelle als Pfarrer oder sonstigem religiösen Kram einfach nichts zu suchen; das macht mich aber für eine Stelle in der Diakonie in der Personalbearbeitung nicht ungeeignet.
Es verhält sich mit anderen Stellen ähnlich: hier kann ein Arbeitgeber ja auch fordern, dass der Bewerber Qualifikationen mitbringt, die er selber bezahlt hat. Alternativ könnte er seinen Beschäftigten die Kirchensteuer erlassen und das Gehalt entsprechend anpassen.
Klar, der Märchenonkel sollte natürlich die Märchen kennen.
Dazu muss er halt auch glaubhaft sein, und das wird als nicht-Angehöriger der Religion auf gewissen Stellen schwierig.
Mir gibt der Laden auch nix, aber ich denke, die Einschränkung, dass für bestimmte Stellen die begründete Anforderung rein darf, ergibt Sinn. Der Prozess der Frau wäre ja dann gleich ausgegangen. Und wenn kirchliche Arbeitgeber die Voraussetzung auch bei nicht-notwendigen Stellen reinschreiben, machen sie sich ja auch angreifbar.