Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte kirchlicher Arbeitgeber gestärkt. Sie dürfen bei Stellenbesetzungen eine Kirchenmitgliedschaft von Bewerbern verlangen. Zuvor hatten EuGH und Bundesarbeitsgericht anders entschieden.
Dazu muss er halt auch glaubhaft sein, und das wird als nicht-Angehöriger der Religion auf gewissen Stellen schwierig.
Mir gibt der Laden auch nix, aber ich denke, die Einschränkung, dass für bestimmte Stellen die begründete Anforderung rein darf, ergibt Sinn. Der Prozess der Frau wäre ja dann gleich ausgegangen. Und wenn kirchliche Arbeitgeber die Voraussetzung auch bei nicht-notwendigen Stellen reinschreiben, machen sie sich ja auch angreifbar.
Klar, der Märchenonkel sollte natürlich die Märchen kennen.
Dazu muss er halt auch glaubhaft sein, und das wird als nicht-Angehöriger der Religion auf gewissen Stellen schwierig.
Mir gibt der Laden auch nix, aber ich denke, die Einschränkung, dass für bestimmte Stellen die begründete Anforderung rein darf, ergibt Sinn. Der Prozess der Frau wäre ja dann gleich ausgegangen. Und wenn kirchliche Arbeitgeber die Voraussetzung auch bei nicht-notwendigen Stellen reinschreiben, machen sie sich ja auch angreifbar.