Jetzt mal als generelle Frage, die ich immer noch nicht verstanden habe: K.O-Tropfen sind ja saugefährlich. Im Kern gibt da ja jemand Betäubungsmittel in einer nicht sauber zu dosierenden Menge an eine fremde Person, deren medizinische Vorgeschichte er nicht kennt. Es hat aber natürlich einen Grund, warum man vor normalen OPs ein ausführliches Gespräch mit dem Anästhesisten hat, der dafür studiert hat und eine weitere Spezialausbildung benötigt und der, während du weg bist, deine Vitalfunktionen mit sündhaft teuren Geräten überwacht und das auch dann nur in Krankenhäusern macht und nicht random auf dem Oktoberfest in Herzberg am Harz. Der achtet z.B. auch darauf, dass du nicht getrunken hast und berechnet die Dosis genau auf dein Körpergewicht.
Der KO-Tropfen-Täter kann das alles nicht. Und daher meine Frage: Wenn er trotzdem jemanden einfach so Betäubungsmittel gibt, warum ist das nicht auch jetzt schon versuchter Mord und wird entsprechend hart bestraft?
Für versuchten Mord braucht es den niederen Beweggrund der Tötungsabsicht. Der ist aber hier nicht vorhanden. Wenn es durch das Verabreichen von KO-Tropfen zu einem Tod kommt könnte ich mir aber eine Anklage wg. fahrlässiger Tötung und/oder Totschlag vorstellen.
Das Gesetz spricht ja aber auch sehr eindeutig, dass “Befriedigung des Geschlechtstriebes” und “aus Habgier” als Mordmerkmal.
Wieso sollte hier also kein “Fall der Vergewaltigung, bei welchen der Täter billigend in Kauf nimmt, dass sein Opfer infolge der Gewaltanwendung stirbt” vorliegen? Das schicke ist ja sogar, dass man gar nicht diskutieren muss, ob der Täter das Opfer vielleicht auch ausrauben wollte, weil dann bist du direkt bei “Habgier”.
Wenn jemand stürbe, wäre es Mord.
Bedingter Vorsatz reicht da aus
Mögliche Mordmerkmale wären Heimtücke ggf auch gemein gefährliches Mittel, Heimtücke, befriedigung des Geschlechtstriebs oder bei einem Eigentumsdelikt Habgier.
Tödliche Verkehrsunfälle infolge verbotener Kraftfahrzeugrennen könnej laut BGH ja auch Mord sein.
Meine ich ja - versuchter Giftmord ist ja im Kern so ein Klassiker des versuchten Mordes, wo dann jemand irgendwem Gift gibt und der das überlebt. Warum das bei unkontrollierter Betäubungsmittelgabe nicht auch der Fall sein sollte, konnte mir noch nie jemand erklären.
Jetzt mal als generelle Frage, die ich immer noch nicht verstanden habe: K.O-Tropfen sind ja saugefährlich. Im Kern gibt da ja jemand Betäubungsmittel in einer nicht sauber zu dosierenden Menge an eine fremde Person, deren medizinische Vorgeschichte er nicht kennt. Es hat aber natürlich einen Grund, warum man vor normalen OPs ein ausführliches Gespräch mit dem Anästhesisten hat, der dafür studiert hat und eine weitere Spezialausbildung benötigt und der, während du weg bist, deine Vitalfunktionen mit sündhaft teuren Geräten überwacht und das auch dann nur in Krankenhäusern macht und nicht random auf dem Oktoberfest in Herzberg am Harz. Der achtet z.B. auch darauf, dass du nicht getrunken hast und berechnet die Dosis genau auf dein Körpergewicht.
Der KO-Tropfen-Täter kann das alles nicht. Und daher meine Frage: Wenn er trotzdem jemanden einfach so Betäubungsmittel gibt, warum ist das nicht auch jetzt schon versuchter Mord und wird entsprechend hart bestraft?
Für versuchten Mord braucht es den niederen Beweggrund der Tötungsabsicht. Der ist aber hier nicht vorhanden. Wenn es durch das Verabreichen von KO-Tropfen zu einem Tod kommt könnte ich mir aber eine Anklage wg. fahrlässiger Tötung und/oder Totschlag vorstellen.
Das Gesetz spricht ja aber auch sehr eindeutig, dass “Befriedigung des Geschlechtstriebes” und “aus Habgier” als Mordmerkmal.
Wieso sollte hier also kein “Fall der Vergewaltigung, bei welchen der Täter billigend in Kauf nimmt, dass sein Opfer infolge der Gewaltanwendung stirbt” vorliegen? Das schicke ist ja sogar, dass man gar nicht diskutieren muss, ob der Täter das Opfer vielleicht auch ausrauben wollte, weil dann bist du direkt bei “Habgier”.
Wenn jemand stürbe, wäre es Mord. Bedingter Vorsatz reicht da aus
Mögliche Mordmerkmale wären Heimtücke ggf auch gemein gefährliches Mittel, Heimtücke, befriedigung des Geschlechtstriebs oder bei einem Eigentumsdelikt Habgier.
Tödliche Verkehrsunfälle infolge verbotener Kraftfahrzeugrennen könnej laut BGH ja auch Mord sein.
Meine ich ja - versuchter Giftmord ist ja im Kern so ein Klassiker des versuchten Mordes, wo dann jemand irgendwem Gift gibt und der das überlebt. Warum das bei unkontrollierter Betäubungsmittelgabe nicht auch der Fall sein sollte, konnte mir noch nie jemand erklären.