Wenn jemand stürbe, wäre es Mord.
Bedingter Vorsatz reicht da aus
Mögliche Mordmerkmale wären Heimtücke ggf auch gemein gefährliches Mittel, Heimtücke, befriedigung des Geschlechtstriebs oder bei einem Eigentumsdelikt Habgier.
Tödliche Verkehrsunfälle infolge verbotener Kraftfahrzeugrennen könnej laut BGH ja auch Mord sein.
Meine ich ja - versuchter Giftmord ist ja im Kern so ein Klassiker des versuchten Mordes, wo dann jemand irgendwem Gift gibt und der das überlebt. Warum das bei unkontrollierter Betäubungsmittelgabe nicht auch der Fall sein sollte, konnte mir noch nie jemand erklären.
Wenn jemand stürbe, wäre es Mord. Bedingter Vorsatz reicht da aus
Mögliche Mordmerkmale wären Heimtücke ggf auch gemein gefährliches Mittel, Heimtücke, befriedigung des Geschlechtstriebs oder bei einem Eigentumsdelikt Habgier.
Tödliche Verkehrsunfälle infolge verbotener Kraftfahrzeugrennen könnej laut BGH ja auch Mord sein.
Meine ich ja - versuchter Giftmord ist ja im Kern so ein Klassiker des versuchten Mordes, wo dann jemand irgendwem Gift gibt und der das überlebt. Warum das bei unkontrollierter Betäubungsmittelgabe nicht auch der Fall sein sollte, konnte mir noch nie jemand erklären.