Für versuchten Mord braucht es den niederen Beweggrund der Tötungsabsicht. Der ist aber hier nicht vorhanden. Wenn es durch das Verabreichen von KO-Tropfen zu einem Tod kommt könnte ich mir aber eine Anklage wg. fahrlässiger Tötung und/oder Totschlag vorstellen.
Das Gesetz spricht ja aber auch sehr eindeutig, dass “Befriedigung des Geschlechtstriebes” und “aus Habgier” als Mordmerkmal.
Wieso sollte hier also kein “Fall der Vergewaltigung, bei welchen der Täter billigend in Kauf nimmt, dass sein Opfer infolge der Gewaltanwendung stirbt” vorliegen? Das schicke ist ja sogar, dass man gar nicht diskutieren muss, ob der Täter das Opfer vielleicht auch ausrauben wollte, weil dann bist du direkt bei “Habgier”.
Wenn jemand stürbe, wäre es Mord.
Bedingter Vorsatz reicht da aus
Mögliche Mordmerkmale wären Heimtücke ggf auch gemein gefährliches Mittel, Heimtücke, befriedigung des Geschlechtstriebs oder bei einem Eigentumsdelikt Habgier.
Tödliche Verkehrsunfälle infolge verbotener Kraftfahrzeugrennen könnej laut BGH ja auch Mord sein.
Meine ich ja - versuchter Giftmord ist ja im Kern so ein Klassiker des versuchten Mordes, wo dann jemand irgendwem Gift gibt und der das überlebt. Warum das bei unkontrollierter Betäubungsmittelgabe nicht auch der Fall sein sollte, konnte mir noch nie jemand erklären.
Für versuchten Mord braucht es den niederen Beweggrund der Tötungsabsicht. Der ist aber hier nicht vorhanden. Wenn es durch das Verabreichen von KO-Tropfen zu einem Tod kommt könnte ich mir aber eine Anklage wg. fahrlässiger Tötung und/oder Totschlag vorstellen.
Das Gesetz spricht ja aber auch sehr eindeutig, dass “Befriedigung des Geschlechtstriebes” und “aus Habgier” als Mordmerkmal.
Wieso sollte hier also kein “Fall der Vergewaltigung, bei welchen der Täter billigend in Kauf nimmt, dass sein Opfer infolge der Gewaltanwendung stirbt” vorliegen? Das schicke ist ja sogar, dass man gar nicht diskutieren muss, ob der Täter das Opfer vielleicht auch ausrauben wollte, weil dann bist du direkt bei “Habgier”.
Wenn jemand stürbe, wäre es Mord. Bedingter Vorsatz reicht da aus
Mögliche Mordmerkmale wären Heimtücke ggf auch gemein gefährliches Mittel, Heimtücke, befriedigung des Geschlechtstriebs oder bei einem Eigentumsdelikt Habgier.
Tödliche Verkehrsunfälle infolge verbotener Kraftfahrzeugrennen könnej laut BGH ja auch Mord sein.
Meine ich ja - versuchter Giftmord ist ja im Kern so ein Klassiker des versuchten Mordes, wo dann jemand irgendwem Gift gibt und der das überlebt. Warum das bei unkontrollierter Betäubungsmittelgabe nicht auch der Fall sein sollte, konnte mir noch nie jemand erklären.