Am frühen Morgen hat die Polizei einen besetzten Hörsaal der Uni Kassel geräumt. Sechs Beamte wurden dabei leicht verletzt. Die Studierenden hatten dagegen protestiert, dass sich die Uni der Zusammenarbeit mit Rüstungsfirmen öffnet.
verließen den Hörsaal auch nach Gesprächen mit der Unileitung nicht. Diese stellte einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch
Weiß hier jemand juristisch Bescheid, ob das überhaupt möglich ist?
So ein Hörsaal ist ja nicht gerade das eigene Schlafzimmer des Uni-Chefs, sondern ein öffentliches Gebäude, und die Leute waren vermutlich ordentlich eingeschriebene Studenten dort. Ob man die einfach wegen so hinaus verweisen kann?
Auch in einem öffentlichen Gebäude hat jemand das Hausrecht. In diesem Fall die Unileitung. Wenn diese sagt, dass du das Gebäude verlassen musst, dann ist es Hausfriedensbruch wenn du dem nicht folgst.
Schön. Soweit ja auch bekannt. Aber durfen die das Hausrecht nach freiem Belieben anwenden?
Das ist der Punkt, den ich ein bißchen bezweifle.
Z.B. ein Supermarktleiter darf auch nicht nach Belieben Hausverbote aussprechen, sondern muss erst einen schwerwiegenden Grund dafür haben. Dazu hat man schon von Gerichtsurteilen gelesen.
In dem Artikel stand ja, dass der Lehrbetrieb dadurch unterbrochen werden musste, schätze mal das wird ihr Grund sein, ob das ausreicht ist die andere Frage
Weiß hier jemand juristisch Bescheid, ob das überhaupt möglich ist?
So ein Hörsaal ist ja nicht gerade das eigene Schlafzimmer des Uni-Chefs, sondern ein öffentliches Gebäude, und die Leute waren vermutlich ordentlich eingeschriebene Studenten dort. Ob man die einfach wegen so hinaus verweisen kann?
Auch in einem öffentlichen Gebäude hat jemand das Hausrecht. In diesem Fall die Unileitung. Wenn diese sagt, dass du das Gebäude verlassen musst, dann ist es Hausfriedensbruch wenn du dem nicht folgst.
Schön. Soweit ja auch bekannt. Aber durfen die das Hausrecht nach freiem Belieben anwenden?
Das ist der Punkt, den ich ein bißchen bezweifle.
Z.B. ein Supermarktleiter darf auch nicht nach Belieben Hausverbote aussprechen, sondern muss erst einen schwerwiegenden Grund dafür haben. Dazu hat man schon von Gerichtsurteilen gelesen.
In dem Artikel stand ja, dass der Lehrbetrieb dadurch unterbrochen werden musste, schätze mal das wird ihr Grund sein, ob das ausreicht ist die andere Frage