• Zwuzelmaus@feddit.org
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    4 hours ago

    Schön. Soweit ja auch bekannt. Aber durfen die das Hausrecht nach freiem Belieben anwenden?

    Das ist der Punkt, den ich ein bißchen bezweifle.

    Z.B. ein Supermarktleiter darf auch nicht nach Belieben Hausverbote aussprechen, sondern muss erst einen schwerwiegenden Grund dafür haben. Dazu hat man schon von Gerichtsurteilen gelesen.

    • tales_origin@feddit.org
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      3 hours ago

      In dem Artikel stand ja, dass der Lehrbetrieb dadurch unterbrochen werden musste, schätze mal das wird ihr Grund sein, ob das ausreicht ist die andere Frage