Mehr als 400 ausgefallene Unterrichtsstunden, aber kein Anspruch auf eine Neubewertung des Abiturs: Die Klage eines ehemaligen Schülers aus Landau gegen das Land Rheinland-Pfalz blieb ohne Erfolg. Von Christoph Kehlbach.
Ich finde das im Grunde in Ordnung. Die Abinote spiegelt ja trotzdem die in der Abiprüfung erbrachte Leistung wieder. Und wenn er der Meinung ist, er hätte mit besserer Vorbereitung eine bessere Leistung erzielen können, steht ihm das ja anscheinend offen:
Rechtlich wäre deshalb höchstens eine Wiederholung der Abiturprüfung denkbar.
Steht so im Artikel. Einfach Bonuspunkte für die Abiprüfung einzuklagen würde die ohnehin schon fragwürdige Aussagekraft der Abinote nur noch weiter reduzieren.
Ich seh das leicht anders: Wenn der Staat seiner Verpflichtung zu Unterricht nicht nachkommt und über 400 Stunden ausfallen, dann kann er halt am Ende nicht eine zentrale Prüfung setzen, in der Schüler mit und ohne Unterrichtsausfall das gleiche wissen müssen.
Ich finde das im Grunde in Ordnung. Die Abinote spiegelt ja trotzdem die in der Abiprüfung erbrachte Leistung wieder. Und wenn er der Meinung ist, er hätte mit besserer Vorbereitung eine bessere Leistung erzielen können, steht ihm das ja anscheinend offen:
Steht so im Artikel. Einfach Bonuspunkte für die Abiprüfung einzuklagen würde die ohnehin schon fragwürdige Aussagekraft der Abinote nur noch weiter reduzieren.
Ich seh das leicht anders: Wenn der Staat seiner Verpflichtung zu Unterricht nicht nachkommt und über 400 Stunden ausfallen, dann kann er halt am Ende nicht eine zentrale Prüfung setzen, in der Schüler mit und ohne Unterrichtsausfall das gleiche wissen müssen.