Mehr als 400 ausgefallene Unterrichtsstunden, aber kein Anspruch auf eine Neubewertung des Abiturs: Die Klage eines ehemaligen Schülers aus Landau gegen das Land Rheinland-Pfalz blieb ohne Erfolg. Von Christoph Kehlbach.
Ich seh das leicht anders: Wenn der Staat seiner Verpflichtung zu Unterricht nicht nachkommt und über 400 Stunden ausfallen, dann kann er halt am Ende nicht eine zentrale Prüfung setzen, in der Schüler mit und ohne Unterrichtsausfall das gleiche wissen müssen.
Ich seh das leicht anders: Wenn der Staat seiner Verpflichtung zu Unterricht nicht nachkommt und über 400 Stunden ausfallen, dann kann er halt am Ende nicht eine zentrale Prüfung setzen, in der Schüler mit und ohne Unterrichtsausfall das gleiche wissen müssen.