Mit einem neuen Investitionsschutzgesetz will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Voraussetzungen für Vergesellschaftungen genau regeln und damit erschweren. Mit dem Gesetz werde die Bundesregierung deutlich machen, „dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte Dobrindt der „Bild"-Zeitung laut Mitteilung vom Sonntag.


Ich bin ja mal gespannt, ob dieses Investitionsschutzgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Karlsruhe muss ja nur bis zur nächsten Berlin Wahl mit dem Urteil brauchen.