Mit einem neuen Investitionsschutzgesetz will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Voraussetzungen für Vergesellschaftungen genau regeln und damit erschweren. Mit dem Gesetz werde die Bundesregierung deutlich machen, „dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte Dobrindt der „Bild"-Zeitung laut Mitteilung vom Sonntag.

  • Tudsamfa@lemmy.world
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    1 day ago

    Willkürliche Vergesellschaftung ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar! Deshalb ist sie nicht wie im Grundgesetz drinsteht anzuwenden, sondern wir formulieren weitere Regeln, damit es im Einklang mit dem Grundgesetz bleibt.

    Wenn man das logisch angeht und etwaige Vorhaben denn einfach von den Gerichten prüfen lässt, würden die uns den Vogel zeigen könnten die ja den Linken zustimmen, was schlecht für Investoren wäre, Igitt.