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    17 hours ago

    Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts ist geregelt Art. 94 GG und § 13 BVerfGG. Die Linke als Partei moniert, dass eine Person in ihrer Position als Bundesministerin nicht rechtmäßig handelt. Es geht um ein Instagram-Video des von ihr geführten Ministeriums.

    Nachdem auf das Unterlassungsschreiben anscheinend nicht reagiert wurde, sucht die Partei nun gerichtliche Hilfe beim zuständigen Gericht. Im einstweiligen Rechtsschutz. Das ist eher nicht Keule druff.

    Das heißt aber auch noch nicht, dass das Verfahren im Sinne der Linkspartei entschieden wird.

    Es könnte auch so sein (die Linkspartei hatte diesen Schritt ja auch öffentlich angekündigt), dass Reiche dies herausfordern wollte. Einerseits produziert man Ablenkung von anderen Themen. Andererseits kann die geneigte Presse (lies: Axel Springer) Schlagzeilen über die böse Linkspartei zusammendengeln.

    • Zwuzelmaus@feddit.org
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      16 hours ago

      Das ist eher nicht Keule druff.

      Weiß nicht. Haben deine Begründungen wirklich etwas mit der Frage zu tun, ob das Verfassungsgericht gleich im ersten Schritt das richtige Gericht dafür ist?

      • You@feddit.org
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        16 hours ago

        Der erste Schritt war die schriftliche Aufforderung. Frau Reiche ist in diesem Fall keine einfache Privatperson. Zuständigkeiten für Gerichte sind nunmal gesetzlich geregelt. Wenn es um verfassungsrechtliche Fragestellungen geht, ist das Amtsgericht Klein Kleckersdorf nicht die Stelle, die sich damit befasst.

        • Zwuzelmaus@feddit.org
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          15 hours ago

          keine einfache Privatperson.

          das Amtsgericht Klein Kleckersdorf nicht

          Also?

          Wenn es um verfassungsrechtliche Fragestellungen geht

          Also?

          Wir wissen doch, dass es um eine Einzelaktion einer einzelnen Ministerin geht. Nichts von grundsätzlicher Bedeutung.

          Aber konkret scheinst du auch nix zu wissen. Nur viel Geblubber.

          • You@feddit.org
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            10 hours ago

            Dann lass mich aus meinem ersten Kommentar zitieren:

            Nachdem auf das Unterlassungsschreiben anscheinend nicht reagiert wurde, sucht die Partei nun gerichtliche Hilfe beim zuständigen Gericht. Im einstweiligen Rechtsschutz

            Ergo: Das angerufene Bundesverfassungsgericht ist zuständig.

            Das ist doch nicht so schwer?

          • Vintor@retrolemmy.com
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            15 hours ago

            Im Gegensatz zu Dir (gesamte Argumentation: “Also? Also?”) hat You gesetzliche Grundlagen genannt und erklärt, was das bedeutet. Das als “Geblubber” abzutun, ist eine Unverschämtheit und sagt wesentlich mehr über Dich aus als über ihn/sie.

            (PS. Was Deine "Also"s überhaupt bedeuten sollen, ist mir schleierhaft. Also: Das Amtsgericht Klein Kleckersdorf ist für verfassungsrechtliche Fragestellungen nicht zuständig, das BVerfG schon. Weil Frau Reiche keine einfache Privatperson ist.)