Die Bundesnetzagentur darf den Vertrieb eines Smarthome-Futterautomaten mit Kamera und Mikrofon vorerst nicht stoppen, entschied das Oberverwaltungsgericht NRW.
“Ein verbotenes Spionagegerät liege rechtlich nur dann vor, wenn die Überwachungsfunktion in einem Gegenstand versteckt sei, bei dem man eine solche Aufnahmetechnik üblicherweise überhaupt nicht erwarten würde.”
also werden doch jetzt sicher alle Fernseher und smartglasses aus dem Verkehr gezogen, nääää?
“Ein verbotenes Spionagegerät liege rechtlich nur dann vor, wenn die Überwachungsfunktion in einem Gegenstand versteckt sei, bei dem man eine solche Aufnahmetechnik üblicherweise überhaupt nicht erwarten würde.”
also werden doch jetzt sicher alle Fernseher und smartglasses aus dem Verkehr gezogen, nääää?
achso und Autos doch sicher auch?
Nein, da eine Rückfahrkamera bei vielen Autos heute zur Standardausstattung gehört.
Die ist EU-weit seit Juli 2024 zusammen mit einigen anderen Sicherheitssystemen für alle neuen PKW mit 1000 oder mehr Zulassungen pro Jahr in der EU vorgeschrieben.
(Kleinserienfahrzeuge sind von Sicherheitsausstattung, die über Bremsen, Gurte und Licht hinausgeht ausgenommen.)