In Hessen wird im Februar eine zerstückelte Männerleiche in einem Gewerbegebiet gefunden. Ermittler gehen jetzt von einem "satanistischen Ritual" aus. Die Staatsanwaltschaft beantragt ein Sicherungsverfahren, die Täterin soll zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein.
Ist die Frage, wie sie sich da so sicher sein können. Andersherum wäre es einfach, wenn das Opfer etwa einen Abschiedsbrief hinterlassen hätte.