Also wenn jemand mit einem eScooter ein Schaufenster einschlägt, dann soll der Halter haften? Oder was soll da auf dem Titelbild passiert sein? Scheiben einschlagen kann man auch mit Bauzäunen, Blumentöpfen, Pflastersteinen etc. - gilt das dann analog?
Also wenn jemand mit einem eScooter ein Schaufenster einschlägt, dann soll der Halter haften? Oder was soll da auf dem Titelbild passiert sein? Scheiben einschlagen kann man auch mit Bauzäunen, Blumentöpfen, Pflastersteinen etc. - gilt das dann analog?
Laut Alt-Text handelt es sich bei dem Bild um das Ergebnis eines Verkehrsunfalls.