Bisher hatten Betriebsärztinnen und -ärzte keinen automatischen Zugriff auf die ePA. Das könnte sich bald ändern. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), das Einwilligungserfordernis für Betriebsärztinnen und -ärzte zu streichen. Künftig sollen sie auf die gesamte ePA zugreifen dürfen. Auch psychiatrische Befunde, Psychotherapieberichte oder Entlassbriefe aus Kliniken wären dann einsehbar.
Konkret steht im Referentenentwurf: „Das Einwilligungserfordernis für den Zugriff auf die ePA durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Betriebsärzte wird gestrichen.“ Stattdessen gilt künftig das sogenannte Opt-out-Prinzip. Betriebsärztinnen und -ärzte erhalten demnach einen grundsätzlichen Zugriff im Rahmen eines Behandlungskontextes, „soweit der Versicherte dem Zugriff durch den Zugriffsberechtigten nicht widerspricht“. Das bedeutet: Wer schweigt, stimmt zu.



TL; DR: Betriebsärzte (=vom AG bestellte Ärzte) bekommen Vollzugriff auf die Krankenhistorie ihrer Mitarbeiter. Feigenblatt Schweigepflicht hin oder her: Interessenkonflikte und Fehlanreize sind vorprogrammiert.
Diese Regierung kriegt “digital” und “vertraulich” einfach nicht hin. Man kann ihr nur soweit trauen, wie man ihre Vertreter werfen kann.
Und währenddessen hallunieren Deutschen immer noch Inkompetenz und Dummheit ihrer Regierung, statt endlich zu akzeptieren, dass die wissen, was sie tun und eben einfach nicht für uns arbeiten.
Keine Konsequenzen und sogar immer brav selbstständig Ausreden für sie erfinden, ist eben auch ein massiver Fehlanreiz.