Bisher hatten Betriebsärztinnen und -ärzte keinen automatischen Zugriff auf die ePA. Das könnte sich bald ändern. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), das Einwilligungserfordernis für Betriebsärztinnen und -ärzte zu streichen. Künftig sollen sie auf die gesamte ePA zugreifen dürfen. Auch psychiatrische Befunde, Psychotherapieberichte oder Entlassbriefe aus Kliniken wären dann einsehbar.

Konkret steht im Referentenentwurf: „Das Einwilligungserfordernis für den Zugriff auf die ePA durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Betriebsärzte wird gestrichen.“ Stattdessen gilt künftig das sogenannte Opt-out-Prinzip. Betriebsärztinnen und -ärzte erhalten demnach einen grundsätzlichen Zugriff im Rahmen eines Behandlungskontextes, „soweit der Versicherte dem Zugriff durch den Zugriffsberechtigten nicht widerspricht“. Das bedeutet: Wer schweigt, stimmt zu.

  • poVoq@slrpnk.net
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    1 day ago

    Glaub ich nicht. Die überwiegende Mehrheit scheint es nicht zu stören und wenn man sich mit Schweden unterhält wo es eine noch deutlich offenere elektronische Patientienakte schon seit Jahren gibt, dann finden die das überwiegend toll.

    Ich denke ehr das wenn man keine hat das das dann indirekt als Eingeständnis gewertet werden wird das man etwas zu verbergen hat (psychische Krankheit oder Drogenkonsum), und dann so eine Art Zwang draus wird.

    Leider sind Datenschutzbedenken eine absolute Minderheitsmeinung.