Bisher hatten Betriebsärztinnen und -ärzte keinen automatischen Zugriff auf die ePA. Das könnte sich bald ändern. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), das Einwilligungserfordernis für Betriebsärztinnen und -ärzte zu streichen. Künftig sollen sie auf die gesamte ePA zugreifen dürfen. Auch psychiatrische Befunde, Psychotherapieberichte oder Entlassbriefe aus Kliniken wären dann einsehbar.
Konkret steht im Referentenentwurf: „Das Einwilligungserfordernis für den Zugriff auf die ePA durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Betriebsärzte wird gestrichen.“ Stattdessen gilt künftig das sogenannte Opt-out-Prinzip. Betriebsärztinnen und -ärzte erhalten demnach einen grundsätzlichen Zugriff im Rahmen eines Behandlungskontextes, „soweit der Versicherte dem Zugriff durch den Zugriffsberechtigten nicht widerspricht“. Das bedeutet: Wer schweigt, stimmt zu.



Diese Ärzte haben aber dahingehend einen Interessenkonflikt, dass sie je nach Ausgestaltung direkt oder indirekt von den Unternehmen angestellt sind.
Klar, aber diesen Interessenskonflikt gibt schon immer und ich sehe nicht, dass der sich hier relevant verschärft.
Bisher haben die Betriebsärzte schlicht keinem Zugriff auf die Daten. Die können dich irgendwas fragen aber solang Du es nicht erzählst, wissen die auch nichts.
Ein Kritikpunkt ist bspw., dass während eines BEM aufgrund kaputtem Rücken der oder die BÄ auch sieht, dass du eine Depression hast. Das kann zu Voreingenommenheit führen.
Die Betriebsärzte sollen ungefragt vollen Zugriff auf deine volle Krankenakte bekommen. Das gab es vorher nicht und das ist für dich “nicht relevant”?