Bisher hatten Betriebsärztinnen und -ärzte keinen automatischen Zugriff auf die ePA. Das könnte sich bald ändern. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), das Einwilligungserfordernis für Betriebsärztinnen und -ärzte zu streichen. Künftig sollen sie auf die gesamte ePA zugreifen dürfen. Auch psychiatrische Befunde, Psychotherapieberichte oder Entlassbriefe aus Kliniken wären dann einsehbar.

Konkret steht im Referentenentwurf: „Das Einwilligungserfordernis für den Zugriff auf die ePA durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Betriebsärzte wird gestrichen.“ Stattdessen gilt künftig das sogenannte Opt-out-Prinzip. Betriebsärztinnen und -ärzte erhalten demnach einen grundsätzlichen Zugriff im Rahmen eines Behandlungskontextes, „soweit der Versicherte dem Zugriff durch den Zugriffsberechtigten nicht widerspricht“. Das bedeutet: Wer schweigt, stimmt zu.

  • KasimirDD@feddit.org
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    1 day ago

    Ein Kritikpunkt ist bspw., dass während eines BEM aufgrund kaputtem Rücken der oder die BÄ auch sieht, dass du eine Depression hast. Das kann zu Voreingenommenheit führen.