Als das VG Berlin 2025 die Zurückweisung von Asylsuchenden für rechtswidrig erklärte, schlug das große Wellen. Nun kam eine weitere Kammer zum gleichen Schluss.
Der “rechtswidrige Zustand” für die Klagenden wird, soweit möglich, beseitigt. Sonst nichts.
Warum? Weil das Innenministerium weiß, dass die Praxis grundlegend rechtswidrig ist, und deshalb ein Loophole benutzt: die Maßnahmen gelten immer nur für ein halbes Jahr, dann werden sie “erneuert”. D.h.: kein Gericht kommt überhaupt dazu, die “aktuellen” Maßnahmen zu überprüfen.
Was man dagegen tun kann? Tjoa. Dobrindt lynchen oder darauf hoffen, dass die Bevölkerung irgendwann die Schnauze voll hat davon. Aber gut, wen will ich hier auf den Arm nehmen?
Der “rechtswidrige Zustand” für die Klagenden wird, soweit möglich, beseitigt. Sonst nichts.
Warum? Weil das Innenministerium weiß, dass die Praxis grundlegend rechtswidrig ist, und deshalb ein Loophole benutzt: die Maßnahmen gelten immer nur für ein halbes Jahr, dann werden sie “erneuert”. D.h.: kein Gericht kommt überhaupt dazu, die “aktuellen” Maßnahmen zu überprüfen.
Was man dagegen tun kann? Tjoa. Dobrindt lynchen oder darauf hoffen, dass die Bevölkerung irgendwann die Schnauze voll hat davon. Aber gut, wen will ich hier auf den Arm nehmen?