“Entscheidend ist die Zuordnungsverwirrung, die durch die gezielte Herbeiführung der Ähnlichkeit der Stimme hervorgerufen wird.”
Dieser Satz hat grundsätzliche Bedeutung. Er macht deutlich, dass die Nachahmung einer Synchronstimme nicht deshalb straffrei ist, weil kein Original verwendet wurde. Wer gezielt eine klingende Ähnlichkeit zu einer bekannten Sprecher-Persönlichkeit herstellt, verletzt deren Persönlichkeitsrecht – unabhängig davon, welches technische Verfahren dahintersteht.


Genaugenommen untersagt dieses Urteil damit auch die (ungekennzeichnete) Nachahmung einer Sprecher-Stimme durch einen anderen Synchronsprecher bzw. jede andere Person
Nein, nicht ganz.
Hier steht erst mal nichts zu "nicht-kommerzieller Nutzung. Ich muss aber sagen, dass das Argument schwach ist, weil sehr schnell von kommerzieller Nutzung ausgegangen werden kann. Auch eine Satire kann sich hier vermutlich nicht pauschal verstecken, weil die ja auch Reichweite, Werbung,… erreichen will.
Dann eine weitere, wichtigere Sache - es war nicht deutlich, dass es eben NICHT der Originalsprecher war. Mit einer entsprechenden Kennzeichnung wäre das evtl auch anders ausgegangen. Je nach Format wäre das also explizit nun für Satire erlaubt - wenn ein Comedian die Synchronstimme eines Schauspielers oder einen Politiker nachmachen will und dabei klar ist, dass er selbst nur die Stimme verstellt und Ausdrucksweise, Sprechrhythmus,… anpasst, dann besteht keine Verwechslungsgefahr.
Würde ich privat einen Actionfilm drehen und von einer KI ohne Kennzeichnung eine Synchronstimme klonen, wären wir schnell wieder beim Urteil.
Und spätestens hier ist die Abgrenzung zur Kunstfreiheit, Satire,… klar.
Ich sehe eben kein pauschales Verbot - eher die Abwägung der Interessen auf beiden Seiten und bestimmte Bedingungen, die es “erlauben” könnten (bzw. Eher die Angriffsfläche deutlich reduzieren, sodass meine Interessen gewinnen könnten)