Elvith Ma'for

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  • Nein, nicht ganz.

    Das Gericht erkannte zwar an, dass den Videos ein satirischer Gehalt nicht vollständig abgesprochen werden könne. Im Ergebnis aber überwog die kommerzielle Ausrichtung des Gesamtauftritts.

    Hier steht erst mal nichts zu "nicht-kommerzieller Nutzung. Ich muss aber sagen, dass das Argument schwach ist, weil sehr schnell von kommerzieller Nutzung ausgegangen werden kann. Auch eine Satire kann sich hier vermutlich nicht pauschal verstecken, weil die ja auch Reichweite, Werbung,… erreichen will.

    …dass die Nutzung beim Publikum den Eindruck erweckt habe, Lehmann selbst identifiziere sich mit den Inhalten des Kanals. Dieser Aspekt verschärfte die Rechtsverletzung erheblich, denn durch die fehlende Kennzeichnung der Stimme als KI-generiert entstand ein falsches Bild der Zustimmung des Klägers

    Dann eine weitere, wichtigere Sache - es war nicht deutlich, dass es eben NICHT der Originalsprecher war. Mit einer entsprechenden Kennzeichnung wäre das evtl auch anders ausgegangen. Je nach Format wäre das also explizit nun für Satire erlaubt - wenn ein Comedian die Synchronstimme eines Schauspielers oder einen Politiker nachmachen will und dabei klar ist, dass er selbst nur die Stimme verstellt und Ausdrucksweise, Sprechrhythmus,… anpasst, dann besteht keine Verwechslungsgefahr.

    Würde ich privat einen Actionfilm drehen und von einer KI ohne Kennzeichnung eine Synchronstimme klonen, wären wir schnell wieder beim Urteil.

    Die Interessen des Klägers überwogen, zumal weder ein zeitgeschichtliches Ereignis von öffentlichem Interesse vorlag noch eine primär künstlerische Aussage erkennbar war.

    Und spätestens hier ist die Abgrenzung zur Kunstfreiheit, Satire,… klar.

    Ich sehe eben kein pauschales Verbot - eher die Abwägung der Interessen auf beiden Seiten und bestimmte Bedingungen, die es “erlauben” könnten (bzw. Eher die Angriffsfläche deutlich reduzieren, sodass meine Interessen gewinnen könnten)









  • Liegt aber eher daran, dass Steam einige Bibliotheken ausliefert, die Entwickler nutzen können für eine bessere Kompatibilität. Da ist es dann wurscht, ob deine Distro basierend auf Debian eine jahrealte Version von libXYZ hat, oder ob du Arch o.ä. mit der neuesten Version der Lib hast. Dazu halt Steam Input und Co für bessere Controller Unterstützung.

    Wenn ein Spiel diese Runtime braucht, musst du sie halt haben… Hat aber erst mal nix mit DRM zu tun.





  • Deswegen hatte ich ja SISR verlinkt. Das bietet einen virtuellen USB Controller basierend auf den Steam Input Daten des Steam Controllers. Theoretisch sogar übers Netzwerk (Steam Controller an PC A, virtueller Controller auf PC B). Braucht halt noch ein laufendes Steam, aber… Das ist das kleinere Problem.


  • Nachteil: er funktioniert nur, wenn Steam läuft. Dann aber auch in GOG/Epic/… Titeln, wenn über Steam gestartet. Bei mir aber nur, wenn beides Native installiert ist. Ist Steam oder Lutris (oder Heroic oder…) als Flatpack, geht der Controller nur in Steam-Spielen selbst.

    Muss mal SISR o.ä. ausprobieren. Davon abgesehen - geiles Teil, der Controller!







  • Zu dem Bitlocker “Backdoor” YellowKey kann ich verstehen, warum Microsoft sagt, dass es kein Bug in Bitlocker ist. Zumindest für den bislang bekannten Exploit. Der angeblich auch vorhandene Exploit für TPM+PIN, der (noch) nicht öffentlich ist würde mich ggf. umstimmen.

    Was passiert hier im Exploit?

    Ich boote den PC, der Bitlocker über TPM aktiv hat in ein Recovery-Environment über einen USB-Stick. Normalerweise startet das Environment direkt in die entsprechenden Tools zur Fehlerbehebung / Neuinstallation. Dafür muss Bitlocker die Platte entschlüsselt haben. Das kann Bitlocker, weil hier der originale Kernel von MS vom Stick gebootet wird, der signiert ist und SecureBoot das OK gibt. Das entsperrt hier auch den Zugriff auf das TPM und somit lassen sich die nötigen Keys zur Verschlüsselung daraus ableiten. Damit ist die Festplatte “offen”. Bitlocker schützt hier nur, wenn entweder nicht via SecureBoot gestartet wird (weil TPM nicht entsperrt), oder die Festplatte/SSD in einem anderen Rechner steckt (anderes TPM das den Key nicht kennt).

    Der genannte FsTx Ordner auf dem Stick ist kein wirklicher Exploit, sondern enthält einfach eine (fingierte) offene Transaktion im Dateisystem des Sticks, die scheinbar unterbrochen wurde und noch durchzuführen ist. Beim Boot vom Stick wird die nachgeholt und löscht einfach eine .ini-Datei auf dem Stick, die angibt, welches Programm nach dem Boot ausgeführt werden soll. Da durch die gelöschte Datei diese Info fehlt, startet Windows als Fallback eine Shell. IIRC als Admin oder sogar SYSTEM. Bitlocker ist aber zu dem Zeitpunkt bereits initialisiert und hat die Keys bekommen, der Zugriff auf die Daten ist also möglich. Somit alles gewollte Features, und nur ungewöhlich verkettet. Keines der Tools selber hat nen Bug. Genau derselbe Trick geht eben NICHT, wenn TPM+PIN o.ä. eingerichtet ist, da das TPM dann ohne den PIN den Key nicht erzeugen kann und die Entschlüsselung nicht geht. Und der PIN sollte nur dem User bekannt sein und somit sollte kein Zugriff möglich sein.

    Daher: Erst mal verständlich, wenn dieser Bug NICHT im Scope des Bug Bounty von Bitlocker ist, da Bitlocker hier das tut was es soll.

    Wenn hier nun raus kommt, wie man OHNE den PIN die Platte entschlüsselt (bzw. dass Windows an irgendeiner Stelle den Key so in den Metadaten cached, dass man den rekonstruieren kann o.ä.), DANN sieht die Sache anders aus.

    Hinweis: Das ist nur die Bewertung, ob die Ablehnung im Bug Bounty gerechtfertigt sein könnte - NICHT, ob das einfach eine blöde Konstellation in einem komplexen System ist, oder nicht doch eine leicht abstreitbare Hintertür ist.