Jedes Jahr gibt es Tausende Unfälle mit Leih-E-Rollern - doch Geschädigte bleiben oft auf dem Schaden sitzen. Der Bundestag berät, wie Vermieter und Fahrer stärker in die Pflicht genommen werden sollen. Von Ulrike Römer.
Das heißt, wenn ich einen E-Scooter nach dem Verleih korrekt abstelle, Betrunkene ihn dann nachts auf den Radweg schmeißen, und ein Radfahrer stürzt - Dann muss ich als letzter, der ihn geliehen hat, beweisen, dass nicht ich ihn auf den Radweg geschmissen hab??
Das geht eigentlich nur, wenn die Anbieter die Nutzer verpflichten, ein Foto des Abstellorts hochzuladen, um die Buchung zu beenden.
Dein konkretes Szenario würde evtl. auch so verhindert werden, dass der Roller protokolliert, in welche Richtungen (relativ zur Schwerkraft) die verschiedenen Bauteile des Rollers zu welchem Zeitpunkt gedreht waren.
Das heißt, wenn ich einen E-Scooter nach dem Verleih korrekt abstelle, Betrunkene ihn dann nachts auf den Radweg schmeißen, und ein Radfahrer stürzt - Dann muss ich als letzter, der ihn geliehen hat, beweisen, dass nicht ich ihn auf den Radweg geschmissen hab??
Das geht eigentlich nur, wenn die Anbieter die Nutzer verpflichten, ein Foto des Abstellorts hochzuladen, um die Buchung zu beenden.
Etliche tun das auch schon, und es hilft tatsächlich dazu, dass die Dinger ein bißchen ordentlicher geparkt werden.
Dein konkretes Szenario würde evtl. auch so verhindert werden, dass der Roller protokolliert, in welche Richtungen (relativ zur Schwerkraft) die verschiedenen Bauteile des Rollers zu welchem Zeitpunkt gedreht waren.
Das hilft nicht, wenn der Roller aufrecht quer auf dem Radweg steht.
Eventuell schon, weil dadurch ja auch protokolliert würde, dass der Roller (lange nach Mietende) bewegt wurde.
Es geht primär um Unfälle also ist dein Szenario nicht von der Gesetzesänderung betroffen
Bei Unfällen finde ich es noch schwieriger, von Fahrzeugführern zu erwarten, dass sie ihre Unschuld beweisen.