Was nicht dasteht, ist, ob es einen Zwang gibt, bereits verkaufte Produkte zurückzunehmen, bzw. deren Benutzung zu untersagen.
Was nicht dasteht, ist, ob es einen Zwang gibt, bereits verkaufte Produkte zurückzunehmen, bzw. deren Benutzung zu untersagen.
Da sagt dein verlinkter heise Kommentar aber was anderes, oder? Offler sagt doch das:
Steht so auch in den Amazon Haul AGBs und würde doch heißen, dass man auch bei Amazon Haul selber haftet. Bei den Produkten ist bei Sicherheitsinformationen meißt ein EU-Unternehmen angegeben was angeblich überprüft, ob das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das heißt aber trotzdem nicht das sie irgendwelche Pflichen von dir übernehmen.
Stimmt. Den letzten Satz hab ich wohl überlesen. Ich dachte, das wäre, wenn Amazon selbst aus eigenen Warenlagern in der EU Chinakram an Endkunden verschickt.