„Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ gingen noch durch, für „Lügenfritz“ gegen Friedrich Merz gibt es 30 Tagessätze – weil die Tat geeignet gewesen sei „Aggressionen zu schüren“.
Merz ist Chef der Exekutive und die Staatsanwaltschaft ist der Exekutive (dem Justizministerium) weisungsgebunden. Keine Ahnung welche Staatsanwaltschaft das ist, also muss er ggf. über das Justizministerium eines Landes gehen, aber da hackt doch die eine Krähe der anderen kein Auge aus.
Das macht die Sache fast noch schlimmer aber nicht wegen Fritze.
Den § 188 StGB zu nehmen um gegen Lackaffe vorzugehen? Da haben sowohl Staatsanwalt als auch Richter Lack gesoffen.
(Ich dachte es war eine normale Verleumdungsklage)
Laut Artikel wurde die Anklage von der Staatsanwaltschaft geführt, nicht von Merz.
Merz ist Chef der Exekutive und die Staatsanwaltschaft ist der Exekutive (dem Justizministerium) weisungsgebunden. Keine Ahnung welche Staatsanwaltschaft das ist, also muss er ggf. über das Justizministerium eines Landes gehen, aber da hackt doch die eine Krähe der anderen kein Auge aus.
Das macht die Sache fast noch schlimmer aber nicht wegen Fritze. Den § 188 StGB zu nehmen um gegen Lackaffe vorzugehen? Da haben sowohl Staatsanwalt als auch Richter Lack gesoffen.
(Ich dachte es war eine normale Verleumdungsklage)