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    7 hours ago

    Ich will Merz hier nicht in Schutz nehmen - als Oppositionsführer hatte er tatsächlich viele Strafanzeigen/-anträge gestellt. Seit er Kanzler ist, scheint er das aber nicht mehr zu tun.

    Vielmehr nutzt er die Möglichkeit, dass es hier bei Politikern nach § 188 StGB geht. Da ist keine Strafanzeige/Strafantrag von ihm nötig. Vielmehr steht ihm danach die Möglichkeit zu, einer Verfolgung der Angelegenheit zu widersprechen. Was er aber wohl nicht tut. https://netzpolitik.org/2025/beleidigter-bundeskanzler-wie-viel-arschloch-darfs-denn-sein/