Die Düsseldorfer Polizei hat eine Polizeibeamtin, die zuvor ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich hat ändern lassen, zu Recht von einem Beförderungsverfahren ausgeschlossen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden (Beschl. v. 05.05.2026, Az. 6 B 234/26 u.a.).
Grund für die Entscheidung ist ein anhängiges Disziplinarverfahren gegen die Bewerberin. Das Polizeipräsidium Düsseldorf hat den Verdacht, dass sie ihren Geschlechtseintrag nur ändern ließ, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen. Während des laufenden Disziplinarverfahrens darf der Dienstherr Beamte bei einer möglichen Beförderung wegen Zweifeln an der Eignung ausschließen, so das OVG, das damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf aus der Vorinstanz bestätigt.



Puh, hab schon dreimal den Kommentar geschrieben und verworfen, hab’ lange drüber nachgedacht und bin mir nicht mehr so sicher, wie im ersten Impuls. Versuche trotzdem mal meine Gedanken zu teilen.
Es ging ja in dem Verfahren zunächst einmal nicht darum, ob sie ihren Geschlechtseintrag ändern darf, sondern um die Frage, ob die Änderung und ihre Aussagen dazu die Eignung zur Beförderung einschränken.
Ich neige dazu, dass das eher der Fall ist. Sie scheint ja, aufgrund ihrer Aussagen, bereit zu sein für einen persönlichen Vorteil Regeln für sich zu nutzen (oder je nach Sichtweise: zu biegen). Und wenn ich da so drüber nachdenke, neige ich dazu, dass solche Menschen tatsächlich vielleicht kein vorbildliches Polizistenmaterial sind (so, wie ich mir die Polizei wünsche, nicht wie ich sie tatsächlich wahrnehme). Für mich entscheidet da das Motiv des “persönlichen Vorteils”. Jemand, der Regeln nutzt, um Arme und Schwache zu schützen, oder gerecht zu walten, wäre da schon eher ein guter Polizist. Damit steht und fällt die Beurteilung in meinem persönlichen Rechtsempfinden.
Also im Grunde eine Eignungsfrage als potentielle Vorgesetzte. Wenn ich als Dienstherr damit rechnen müsste, dass sie als Vorgesetzte dann Entscheidungen trifft, die zwar legal, aber auf die persönlichen Vorteile bedacht sind, dann kann ich ja davon ausgehen, dass sie eine denkbar schlechte Vorgesetzte wäre und sie darum aus dem Beförderungsverfahren ausschließen.