Das "Heizungsgesetz" aus Ampel-Zeiten erfolgreich reformieren - das will die Bundesregierung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz schaffen. Doch an dem, was sie nun vorgestellt hat, gibt es massive Kritik. Von J. Ruppert.
Da muss dann aber auch der Schornsteinfeger mitspielen, dem wird das nicht entgehen.
Ich frag mich da aber eh wie das praktisch ablaufen soll. Bei vielen Mietenden laufen die Heizkosten ja nicht über die Nebenkosten sondern die haben selbst einen Vertrag mit einem Gasversorger. Dieser kann kaum die Hälfte der Rechnung vom Vermietenden eintreiben, weil kein Vertrag zwischen beiden besteht. Muss ich als Mieter also meiner Vermieterin hinterher laufen damit die auch ihren Anteil übernimmt? Hat die dann ein Recht zu bestimmen, welchen Gasversorger ich habe, oder darf sie ihren Anteil verringern wenn ich nicht den billigsten Anbieter nehme?
Hat die dann ein Recht zu bestimmen, welchen Gasversorger ich habe, oder darf sie ihren Anteil verringern wenn ich nicht den billigsten Anbieter nehme?
Warum sollte sie? Den Anspruch auf den günstigsten Gastarif habe ich als Mieter in einem Haus mit Zentralheizung ja gegenüber dem Vermieter auch nicht.
Da die CDU beteiligt war, würde mich eine Entlastung für Vermieter, die absichtlich weiter auf Gas setzen und deren Mieter nicht den günstigsten Tarif wählen, absolut nicht wundern. Gaserina Reiche legt da bestimmt gern ein gutes Wort für die Fossillobby ein.
Also wenn du schon das D steichst darf das C erst recht weg. So oft wie die Kirchen in Deutschland die Union schon zusammengeschissen haben weil sie unchristliche Dinge tut und oder fordert :O
Da muss dann aber auch der Schornsteinfeger mitspielen, dem wird das nicht entgehen.
Ich frag mich da aber eh wie das praktisch ablaufen soll. Bei vielen Mietenden laufen die Heizkosten ja nicht über die Nebenkosten sondern die haben selbst einen Vertrag mit einem Gasversorger. Dieser kann kaum die Hälfte der Rechnung vom Vermietenden eintreiben, weil kein Vertrag zwischen beiden besteht. Muss ich als Mieter also meiner Vermieterin hinterher laufen damit die auch ihren Anteil übernimmt? Hat die dann ein Recht zu bestimmen, welchen Gasversorger ich habe, oder darf sie ihren Anteil verringern wenn ich nicht den billigsten Anbieter nehme?
Warum sollte sie? Den Anspruch auf den günstigsten Gastarif habe ich als Mieter in einem Haus mit Zentralheizung ja gegenüber dem Vermieter auch nicht.
Da die C
DU beteiligt war, würde mich eine Entlastung für Vermieter, die absichtlich weiter auf Gas setzen und deren Mieter nicht den günstigsten Tarif wählen, absolut nicht wundern. Gaserina Reiche legt da bestimmt gern ein gutes Wort für die Fossillobby ein.Also wenn du schon das D steichst darf das C erst recht weg. So oft wie die Kirchen in Deutschland die Union schon zusammengeschissen haben weil sie unchristliche Dinge tut und oder fordert :O
C für corrupt. Englische Schreibweise, weil Blackrock.