• squaresinger@lemmy.world
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    2
    ·
    2 days ago

    Wie schaut’s aus in folgendem Fall: Beide sind angesoffen, beide haben kein klares Ja gegeben. Am Tag danach bereuen es beide. Wer hat wen vergewaltigt?

    • NecroticEuphoria@lemmy.ml
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      4
      ·
      2 days ago

      Wäre nur relevant bei Interesse der einen Person, die andere auch anzuzeigen. Danach würde wohl Aussage gegen Aussage gelten und am Ende ist Reue danach auch bei einem klaren “Ja” keine Vergewaltigung.

      • NecroticEuphoria@lemmy.ml
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        7
        ·
        2 days ago

        Anmerkung dazu:

        Eine Meinungsänderung der einen Person, also ein “Nein” oder “Stopp” währenddessen, ist beim fortführen der anderen Person dann wiederum eine Vergewaltigung.

      • squaresinger@lemmy.world
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        4
        ·
        2 days ago

        Beweis halt das klare “Ja”. Das ist das Problem mit Beweislastumkehr, und genau deswegen gibt es in der Strafverfolgung die Beweislastumkehr normal nicht.