Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament die Einführung einer einheitlichen strafrechtlichen Definition von Vergewaltigung gefordert. Das klare Einverständnis für sexuelle Handlungen soll darin verankert werden. Von T. Spickhofen.
Wie schaut’s aus in folgendem Fall: Beide sind angesoffen, beide haben kein klares Ja gegeben. Am Tag danach bereuen es beide. Wer hat wen vergewaltigt?
Wäre nur relevant bei Interesse der einen Person, die andere auch anzuzeigen. Danach würde wohl Aussage gegen Aussage gelten und am Ende ist Reue danach auch bei einem klaren “Ja” keine Vergewaltigung.
Eine Meinungsänderung der einen Person, also ein “Nein” oder “Stopp” währenddessen, ist beim fortführen der anderen Person dann wiederum eine Vergewaltigung.
Beweis halt das klare “Ja”. Das ist das Problem mit Beweislastumkehr, und genau deswegen gibt es in der Strafverfolgung die Beweislastumkehr normal nicht.
Wie schaut’s aus in folgendem Fall: Beide sind angesoffen, beide haben kein klares Ja gegeben. Am Tag danach bereuen es beide. Wer hat wen vergewaltigt?
Wäre nur relevant bei Interesse der einen Person, die andere auch anzuzeigen. Danach würde wohl Aussage gegen Aussage gelten und am Ende ist Reue danach auch bei einem klaren “Ja” keine Vergewaltigung.
Anmerkung dazu:
Eine Meinungsänderung der einen Person, also ein “Nein” oder “Stopp” währenddessen, ist beim fortführen der anderen Person dann wiederum eine Vergewaltigung.
Beweis halt das klare “Ja”. Das ist das Problem mit Beweislastumkehr, und genau deswegen gibt es in der Strafverfolgung die Beweislastumkehr normal nicht.
War schon immer schwierig und wird vermutlich nicht einfacher werden.
da hat der Mann vermutlich leider schlechtere Karten
Mit ziemlicher Sicherheit. Solche Gesetze werden normal nicht geschlechtsneutral geschrieben.
Der/die ein ganz kleines bisschen weniger besoffen war, selbstverständlich…