• NecroticEuphoria@lemmy.ml
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    2 days ago

    Wäre nur relevant bei Interesse der einen Person, die andere auch anzuzeigen. Danach würde wohl Aussage gegen Aussage gelten und am Ende ist Reue danach auch bei einem klaren “Ja” keine Vergewaltigung.

    • NecroticEuphoria@lemmy.ml
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      2 days ago

      Anmerkung dazu:

      Eine Meinungsänderung der einen Person, also ein “Nein” oder “Stopp” währenddessen, ist beim fortführen der anderen Person dann wiederum eine Vergewaltigung.

    • squaresinger@lemmy.world
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      2 days ago

      Beweis halt das klare “Ja”. Das ist das Problem mit Beweislastumkehr, und genau deswegen gibt es in der Strafverfolgung die Beweislastumkehr normal nicht.