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Und genau in diesen Kontext fällt die Forderung von Winkel und seinen Mitstreitern. Deutschland hat bereits heute kein einheitliches Gesundheitssystem. Privatversicherte genießen kürzere Wartezeiten, bessere Zimmer, direkten Zugang zu Fachärzten. Gesetzlich Versicherte sind demgegenüber längst auf ein Minimum zurückgestutzt. Wer nun für Bürgergeld-Empfänger eine dritte, noch weiter abgespeckte Versorgungsstufe einführt, schafft keine Gerechtigkeit. Er schreibt eine Drei-Klassen-Gesellschaft in der Medizin fest: oben die Privatversicherten, in der Mitte die GKV-Versicherten mit einem System, das gerade erst weiter beschnitten wurde, ganz unten die Ärmsten – mit Notfallversorgung als einzigem Sicherheitsnetz.
Kein Zahnarzt außer bei Notfällen. Keine Physiotherapie. Keine Vorsorgeuntersuchungen. All das wäre unter einem solchen „Notfalltarif“ schlicht gestrichen. Menschen, die bereits in einer der verletzlichsten Lebenssituationen stecken, würden systematisch schlechter versorgt als der Rest der Gesellschaft – nicht weil ihre Erkrankungen weniger real wären, sondern weil ihr Kontostand es nicht hergibt. Das ist keine Reform. Das ist eine Bestrafung.
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Nicht, wenn man es ganz zynisch bis zu Ende denkt. Viele Leute schaffen es “zu spät” gar nicht mehr zur Behandlung und an denen kann man sparen. Und bei der zahnärztlichen Behandlung wird es für die Kassen nur dann teuer, wenn es die Leute irgendwann wieder in einen anderen Tarif schaffen.
Wichtiger ist, dass Arbeitende sich keine Kündigung mehr leisten können. Wir bekommen amerikanische Verhältnisse.