Wer beim Fahren ohne Fahrschein erwischt wird und die Geldstrafe nicht zahlen kann, riskiert bisher, im Gefängnis zu landen. Bundesjustizministerin Hubig denkt über eine Änderung nach. Das "Erschleichen von Leistungen" soll strafrechtlich neu bewertet werden.
Immerhin ist Schwarzfahren als Straftat ja auch noch ein Gesetz aus dem Dritten Reich.
Meinten die eventuell “schwarz fahren?” Also “driving while being black?”