• alleycat@feddit.org
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    7
    arrow-down
    2
    ·
    29 days ago

    Dieser sehr weitreichende Eingriff in die Selbstbestimmung galt vor dem 1. Januar 2026 nur in zwei Extremfällen. In Paragraph 2 des WPflG hieß es dazu schlicht, Paragraph 3 gelte ‚im Spannungs- oder Verteidigungsfall‘.

    Man hätte ja auch den Spannungsfall ausrufen können, stattdessen gibt es dieses erbärmliche Rumgewiesel.

    • plyth@feddit.org
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      3
      arrow-down
      1
      ·
      29 days ago

      (5) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.

      Das kommt noch.