• Toe@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    2
    ·
    1 day ago

    Unabhängig von der Grundsatzfrage zum gesellschaftlichen Verständnis zu Ehepartnern, Eheäjnlichen Gemeinsxhaften, Ehegattensplitting und gegenseitiger Versorgungsverpflichtung ergibr sich die Frage ob es alle betrifft. Fällt der Beihilfeanspruch für Beamtengatten ebenfalls? Es wäre die logische Konsequenz. (Die aktuelle vorgeschlagene Einschränkung des Mitversicherungsbeitrags würde mit einer Reduktion des Beihilfeanspruchs um ca. 26% von den angenommenen 100% der Kosten schätzen. Was dem Anteil des vorgeschlagenen Mindestmitversicherungsbeitrag [220€] vom allg. Beitragssatz gemessen an Beitragsbemessungsgrenze entspricht. )

    Nebenbei erwähnt, dürfte es gerade Rentnerehepaare mit geringem Familieneinkommen besonders treffen. Bitte nach Abschaffung der Mitversicherung nicht eine Ausnahme für Rentner mit Rentenansprüchen aus einer aktiven Zeit vor 1992 erfinden und mit einem “überraschenden” Anstieg an Altersarmut begründen (Mütter-Mitversicherung?).