Dafür musst du ihm den Vorsatz nachweisen. “Ohje in der Situation dachte ich das wäre so gewesen, da muss ich mich geirrt haben”. Wenn du dem richtigen Richter damit kommst oder das auf dem Tisch vom richtigen Staatsanwalt landet passiert da nix
Wenn du dem richtigen Richter damit kommst oder das auf dem Tisch vom richtigen Staatsanwalt landet passiert da nix
Kann sein aber das wäre dann das, was ich schon geschrieben hatte:
Da bin ich ja mal gespannt ob das jetzt ein juristisches Nachspiel hat. Alles andere wäre kaum zu vermitteln. Alles andere wäre kaum zu vermitteln.
Ich mein guck dir das Video an. Die Gewalt ging von der AfD aus und der Typ hat aktiv versucht den Bürgern da etwas zu entreißen. Dabei ist er gestolpert. Nichts aber rein gar nichts an der Situation rechtfertigt eine Anzeige durch Ihn.
Das ist Vortäuschung einer Straftat.
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html
Da bin ich ja mal gespannt ob das jetzt ein juristisches Nachspiel hat. Alles andere wäre kaum zu vermitteln.
Dafür musst du ihm den Vorsatz nachweisen. “Ohje in der Situation dachte ich das wäre so gewesen, da muss ich mich geirrt haben”. Wenn du dem richtigen Richter damit kommst oder das auf dem Tisch vom richtigen Staatsanwalt landet passiert da nix
Kann sein aber das wäre dann das, was ich schon geschrieben hatte:
Ich mein guck dir das Video an. Die Gewalt ging von der AfD aus und der Typ hat aktiv versucht den Bürgern da etwas zu entreißen. Dabei ist er gestolpert. Nichts aber rein gar nichts an der Situation rechtfertigt eine Anzeige durch Ihn.
Oh versteh mich nicht falsch ich bin voll bei dir, dass das bestraft gehört. Ich bin nur auch sehr desillusioniert was unsere Amtsgerichte angeht.
Ist das schon ein Offizialdelikt?
Das ist ein Offizialdelikt. Wäre es ein Antragsdelikt, stünde es im Paragraphen. Vergleiche §145a S. 2 StGB oder §123 Abs. 2 StGB