Das bisherige Gesetz stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1989, einer Zeit, in der vernetzte Geräte, Apps und Künstliche Intelligenz noch keine Rolle spielten. Mit einem neuen Gesetzentwurf (21/4297), der aktuell im Bundestag beraten wird, soll die Haftung nun an die Realitäten von Digitalisierung und globalen Lieferketten angepasst werden.
You must log in or register to comment.
Hey, das klingt ja ganz okay!


