Das bisherige Gesetz stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1989, einer Zeit, in der vernetzte Geräte, Apps und Künstliche Intelligenz noch keine Rolle spielten. Mit einem neuen Gesetzentwurf (21/4297), der aktuell im Bundestag beraten wird, soll die Haftung nun an die Realitäten von Digitalisierung und globalen Lieferketten angepasst werden.



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