Um einen Steckling zur Anzucht von Cannabis handelt es sich, wenn die Jungpflanze oder das Sprossteil

  • über keine Blüten- und Fruchtstände verfügt und
  • keine Wurzeln aufweist.

Andernfalls gilt die Pflanze als Cannabispflanze!

Hinweis: Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 Nr. 4 KCanG mit Cannabispflanzen Handel treibt

  • django@discuss.tchncs.deOP
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    6
    ·
    2 months ago

    Alles richtig verstanden. Ja, ergibt keinen Sinn was die da machen, aber so will man das anscheinend in Rheinland-Pfalz handhaben.

    Ich kenne ein Geschäft, in dem man letztes Jahr noch Stecklinge kaufen konnte, das ist damit wohl hinfällig. Wer will schon Pflanzenteile ohne Wurzeln kaufen?

    • Ey ich frag doch nur@lemmy.world
      link
      fedilink
      arrow-up
      4
      ·
      edit-2
      2 months ago

      Och wenn die Genetik und Preis stimmen, und der Verkäufer dann noch irgendwelches Clonex Zeugs dazu packt könnte man da schon was dran verdienen denke ich.

      Außerdem ist das quasi ein Freischein, dass man das auch privat weiter geben kann. Geb ich meinem Kumpel halt 3 Stängel mit, einer wird schon