Bis ein Glasfaseranschluss gelegt ist, vergeht oft sehr viel Zeit. In vielen Verträgen steht, dass die Laufzeit eines längeren Vertrages erst mit der Freischaltung beginnt. Der BGH hat solche Klauseln nun für unwirksam erklärt. Von K. Hempel.
Prinzipiell ein gutes Urteil, ich hab auch fast 3 Jahre auf den Anschluss warten müssen, und damit fast 1,5 Jahre länger als bei Vertragsabschluss geplant. War für mich kein Problem, außer dass ich bei meinem Altvertrag in der Zeit sicherheitshalber keine Änderungen mehr vorgenommen habe, was vielleicht ein paar Euro gespart hätte. Aber wenn einem was ungeplantes dazwischen kommt, ist das schon blöd in so einem Vertrag festzuhängen.
Aber die Anbieter sind ja auch nicht doof, die werden die Vertragsbedingungen jetzt so ändern, dass die Übernahme der Anschlusskosten (Tiefbau, Wanddurchführung, Rohre, etc.) beim Neuanschluss nur gilt, wenn der Vertrag nach dem Legen des Anschlusses auch für einen Mindestzeitraum ungekündigt bleibt. Alternativ werden die Anschlusskosten erstmal in Rechnung gestellt und über ein Rabattsystem mit den monatlichen Kosten verrechnet. Damit ändert sich für die wartenden Nutzer erstmal wenig, wenn sie auf den Kosten nicht sitzen bleiben wollen.
Prinzipiell ein gutes Urteil, ich hab auch fast 3 Jahre auf den Anschluss warten müssen, und damit fast 1,5 Jahre länger als bei Vertragsabschluss geplant. War für mich kein Problem, außer dass ich bei meinem Altvertrag in der Zeit sicherheitshalber keine Änderungen mehr vorgenommen habe, was vielleicht ein paar Euro gespart hätte. Aber wenn einem was ungeplantes dazwischen kommt, ist das schon blöd in so einem Vertrag festzuhängen.
Aber die Anbieter sind ja auch nicht doof, die werden die Vertragsbedingungen jetzt so ändern, dass die Übernahme der Anschlusskosten (Tiefbau, Wanddurchführung, Rohre, etc.) beim Neuanschluss nur gilt, wenn der Vertrag nach dem Legen des Anschlusses auch für einen Mindestzeitraum ungekündigt bleibt. Alternativ werden die Anschlusskosten erstmal in Rechnung gestellt und über ein Rabattsystem mit den monatlichen Kosten verrechnet. Damit ändert sich für die wartenden Nutzer erstmal wenig, wenn sie auf den Kosten nicht sitzen bleiben wollen.