Der Aufenthaltsvertrag gilt nach Auffassung der Bundesregierung auch nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags vom 12. September 1990. Er kann – gemäß dem Notenwechsel aus dem Jahre 1990 – mit einer zweijährigen Frist gekündigt werden
Da der Notenwechsel nicht den formellen Anforderungen an das deutsche Gesetzgebungsverfahren entspricht und der völkerrechtliche Vertrag nicht dem deutschen Gesetzgeber zur Zustimmung vorgelegt wurde, bleibt die rechtliche Wirkung des Notentausches offen.
Wir müssen die US-Truppen aus Europa zurück nach Hause schicken. Unter Trump sind sie ein zu großes Risiko für uns.
Was soll da das Risiko sein? Dass sie Merz entführen?
Okay, das ist definitiv ein Argument pro Trump
Hm. Hmhm. Hmhmhmhm.
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsvertrag