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    2 months ago

    https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsvertrag

    Der Aufenthaltsvertrag gilt nach Auffassung der Bundesregierung auch nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags vom 12. September 1990. Er kann – gemäß dem Notenwechsel aus dem Jahre 1990 – mit einer zweijährigen Frist gekündigt werden

    Da der Notenwechsel nicht den formellen Anforderungen an das deutsche Gesetzgebungsverfahren entspricht und der völkerrechtliche Vertrag nicht dem deutschen Gesetzgeber zur Zustimmung vorgelegt wurde, bleibt die rechtliche Wirkung des Notentausches offen.