In Bayern darf laut Gesetz in Biergärten und im Außenbereich bei Volksfesten kein Cannabis konsumiert werden. Dagegen hatten jedoch ein Gastronom und zwei Privatleute geklagt - ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde zurück.
Bei den beiden Konsumenten handelt es sich übrigens um die zwei Männer, die erfolgreich gegen das Cannabis-Konsumverbot im Englischen Garten in München geklagt hatten.
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