In Bayern darf laut Gesetz in Biergärten und im Außenbereich bei Volksfesten kein Cannabis konsumiert werden. Dagegen hatten jedoch ein Gastronom und zwei Privatleute geklagt - ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde zurück.
Dampfen ist nicht unauffällig, es hinterlässt nur keine bleibenden Gerüche. Wenn jemand neben mir dampft, rieche ich trotzdem den Mist. Also bin ich für Verbot von allem was qualmt oder eben das alles erlaubt ist.
Dampfen ist nicht unauffällig, es hinterlässt nur keine bleibenden Gerüche. Wenn jemand neben mir dampft, rieche ich trotzdem den Mist. Also bin ich für Verbot von allem was qualmt oder eben das alles erlaubt ist.