Mehr als 400 ausgefallene Unterrichtsstunden, aber kein Anspruch auf eine Neubewertung des Abiturs: Die Klage eines ehemaligen Schülers aus Landau gegen das Land Rheinland-Pfalz blieb ohne Erfolg. Von Christoph Kehlbach.
Schon ein Stinkefinger: Da kommt der Staat nicht seiner Verpflichtung nach, die Schüler so zu unterrichten (bzw. überhaupt zu unterrichten), dass sie das vom gleichen Staat gestellte Zentralabitur vernünftig bewältigen können, um dann z.B. die vom gleichen Staat festgelegten Zugangshürden zu bestimmten Studiengängen zu schaffen. Als Ergebnis bekommt man dann ein unfreundliches “Fick dich” und darf dann zur Bundeswehr. Aber bitte jetzt nicht in der Innenstadt randalieren aus Frust.
Gut, Tagesschau eh selten eine gute Quelle für juristische Aufarbeitungen, aber der Nebensatz, dass ja die Prüfungsleistung quasi nicht betroffen war, klingt erst mal merkwürdig.
Ist es denn nicht mehr so, dass die Halbjahresnoten Teil der Prüfungsleistung sind? Weil, wenn da Noten aus den massiv ausgefallenen Fächern gewertet wurden, wäre die Argumentation des Gerichts ja äußerst fragwürdig - dann wäre das ja eben “nicht nur” ein Verfahrensfehler.
Schon ein Stinkefinger: Da kommt der Staat nicht seiner Verpflichtung nach, die Schüler so zu unterrichten (bzw. überhaupt zu unterrichten), dass sie das vom gleichen Staat gestellte Zentralabitur vernünftig bewältigen können, um dann z.B. die vom gleichen Staat festgelegten Zugangshürden zu bestimmten Studiengängen zu schaffen. Als Ergebnis bekommt man dann ein unfreundliches “Fick dich” und darf dann zur Bundeswehr. Aber bitte jetzt nicht in der Innenstadt randalieren aus Frust.
Gut, Tagesschau eh selten eine gute Quelle für juristische Aufarbeitungen, aber der Nebensatz, dass ja die Prüfungsleistung quasi nicht betroffen war, klingt erst mal merkwürdig.
Ist es denn nicht mehr so, dass die Halbjahresnoten Teil der Prüfungsleistung sind? Weil, wenn da Noten aus den massiv ausgefallenen Fächern gewertet wurden, wäre die Argumentation des Gerichts ja äußerst fragwürdig - dann wäre das ja eben “nicht nur” ein Verfahrensfehler.