Kann man auch vor Gericht einklagen. Keine Anwaltspflicht und keine Übernahme der Kosten der Gegenseite beim Arbeitsgericht, daher wenig Risiko. So weit mein Verständnis als Laie (war aber schon vorm Arbeitsgericht als mich mein alter AG verarschen wollte)
Kann man auch vor Gericht einklagen. Keine Anwaltspflicht und keine Übernahme der Kosten der Gegenseite beim Arbeitsgericht, daher wenig Risiko. So weit mein Verständnis als Laie (war aber schon vorm Arbeitsgericht als mich mein alter AG verarschen wollte)